1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
3. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir (weitere) Lieferungen von einer Vorkasse-Zahlung der Ware durch den Kunden abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorkasse-Zahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht. Die Produktion der bestellten Ware beginnt im Fall von Vorkasse erst nach Geldeingang.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem bereits dann begründet, wenn er in der Vergangenheit und/oder Gegenwart nicht pünktlich leistet.
4. Preise
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk", sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten. Europaletten werden zum Selbstkostenpreis an die Kunden weiterberechnet – ein Palettentausch ist von uns nicht vorgesehen.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Lieferung und Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Im Fall von Rahmenaufträgen halten wir uns an die in der ersten Auftragsbestätigung genannte Laufzeit. Einem Verlängerungswunsch bezüglich der Laufzeit des Rahmenauftrages können wir nach erfolgter Neukalkulation und damit eingehender Preisanpassung zustimmen. Ein Anspruch auf eine Verlängerung der Laufzeit von Rahmenaufträgen besteht grundsätzlich nicht.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware bis zum Ende der Laufzeit eines Rahmenvertrages vollständig abzunehmen und die hierfür vereinbarten Preise zu bezahlen. Die Auslieferung von Restmengen aus Rahmenverträgen erfolgt von uns automatisch am Ende der Laufzeit der Rahmenverträge. Seitens des Kunden besteht hier eine uneingeschränkte Annahme- und Abnahmeverpflichtung.
4.5 Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Kosten für Material, Energie, Logistik
sowie sonstige produktionsrelevante Faktoren. Treten nach
Vertragsschluss Umstände höherer Gewalt (Force Majeure) oder
sonstige von uns nicht zu vertretende, bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbare Ereignisse ein (insbesondere erhebliche Störungen von
Lieferketten, Rohstoffverknappungen, Energiepreissteigerungen,
behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse), die zu einer
nicht nur unerheblichen Erhöhung der vorgenannten Kosten führen,
sind wir berechtigt, die Preise im Umfang der tatsächlichen
Kostensteigerung anzupassen. Preisanpassungen bis zu einer Höhe von
insgesamt 15 % des ursprünglich vereinbarten Preises gelten im
unternehmerischen Geschäftsverkehr als zumutbar und begründen kein
Kündigungsrecht des Kunden.
Übersteigt die erforderliche
Preisanpassung 15 %, werden die Parteien unverzüglich Verhandlungen
über eine Anpassung der Preise und/oder Leistungen aufnehmen. Bis
zum Abschluss einer Einigung sind wir berechtigt, Lieferungen
auszusetzen, sofern uns die Fortführung zu den bisherigen
Konditionen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wir werden die
maßgeblichen Gründe für die Preisanpassung auf Verlangen in
geeigneter Weise nachvollziehbar darlegen.
5. Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Werktagen vor bzw. 5 Werktagen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten sind, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit dem Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Termin beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
5.5 Ist uns die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, weil beispielsweise Spezifikationen des Produkts nicht feststehen, die vom Kunden bereitgestellten Zeichnungen mangelhaft sind oder Zeichnungsänderungen angekündigt, aber noch nicht erfolgt sind, tritt ein Lieferverzug unsererseits nicht ein. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt neu zu laufen, sobald alle Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Details das Produkt betreffend, bei uns vorliegen und komplett sind.
5.6 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. Versand
6.1 Der Versand erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wurde – auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und / oder der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
7. Über- und Unterlieferungen
Bei unseren Produkten handelt es sich um kundenspezifische Zeichnungsteile. Diese werden einzig für den bestellenden Kunden gefertigt und sind an Dritte nicht veräusserungsfähig. Aufgrund des Charakters dieser Produkte und der Tatsache, dass die Ausbringungsmenge von Fertigungslosen nicht exakt vorhersehbar ist
7.1 sind wir berechtigt, Über- und Unterlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Stückzahl vorzunehmen.
7.2 hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachlieferung von unterlieferten Teilen bzw. auf Rückgabe von überlieferten Mengen.
7.3 Bei Kleinstmengen von bis zu 10 Stück darf die überlieferte Stückzahl bis 100 % betragen (Beispiele: 4 Stück geliefert für 2 Stück bestellt – 6 Stück geliefert für 3 Stück bestellt – usw. analog 9 Stück geliefert für 10 Stück bestellt)
8. Zahlung
8.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
8.2 Der Kunde kommt auch ohne eine Erinnerung oder Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
8.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges, Zinsen in Höhe unserer aktuellen Kontokorrentzinsen zuzüglich 3 % zu verlangen.
8.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.