Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Februar 2017

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1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

2. Angebote und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unserenunverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werde

3. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

3.1 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir (weitere) Lieferungen von einer Vorkasse-Zahlung der Ware durch den Kunden abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorkasse-Zahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht. Die Produktion der bestellten Ware beginnt im Fall von Vorkasse erst nach Geldeingang.

3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem bereits dann begründet, wenn er in der Vergangenheit und/oder Gegenwart nicht pünktlich leistet.

4. Preise

4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten. Europaletten werden zum Selbstkosten-preis an die Kunden weiterberechnet – ein Palettentausch ist von uns nicht vorgesehen.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Lieferung und Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Im Fall von Rahmenaufträgen halten wir uns während der in der ersten Auftragsbestätigung genannten Laufzeit an die vereinbarten Preise gebunden. Einem Verlängerungswunsch bezüglich der Laufzeit des Rahmenauftrages können wir nach erfolgter Neukalkulation und damit eingehender Preisanpassung zustimmen. Ein Anspruch auf eine Verlängerung der Laufzeit von Rahmenaufträgen besteht grundsätzlich nicht.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware bis zum Ende der Laufzeit eines Rahmenvertrages vollständig abzunehmen und die hierfür vereinbarten Preise zu bezahlen. Die Auslieferung von Restmengen aus Rahmenverträgen erfolgt von uns automatisch am Ende der Laufzeit der Rahmenverträge. Seitens des Kunden besteht hier eine uneingeschränkte Annahme- und Abnahmeverpflichtung.

5. Lieferzeit

5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Werktagen vor bzw. 5 Werktagen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten sind, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mitdem Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Termin beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

5.5 Ist uns die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, weil beispielsweise Spezifikationen des Produkts nicht feststehen, die vom Kunden bereitgestellten Zeichnungen mangelhaft sind oder Zeichnungsänderungen angekündigt, aber noch nicht erfolgt sind, tritt ein Lieferverzug unsererseits nicht ein. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt neu zu laufen, sobald alle Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Details das Produkt betreffend, bei uns vorliegen und komplett sind.

5.6 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

6. Versand

6.1 Der Versand erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wurde – auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und / oder der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.

6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

7. Über- und Unterlieferungen

Bei unseren Produkten handelt es sich um kundenspezifische Zeichnungsteile. Diese werden einzig für den bestellenden Kunden gefertigt und sind an Dritte nicht veräusserungsfähig. Aufgrund des Charakters dieser Produkte und der Tatsache, dass die Ausbringungsmenge von Fertigungslosen nicht exakt vorhersehbar ist

7.1 sind wir berechtigt, Über- und Unterlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Stückzahl vorzunehmen.

7.3 hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachlieferung von unterlieferten Teilen bzw. auf Rückgabe von überlieferten Mengen.

7.4 Bei Kleinstmengen von bis zu 10 Stück darf die überlieferte Stückzahl bis 50 % betragen (Beispiele: 3 Stück geliefert für 2 Stück bestellt – 5 Stück geliefert für 3 Stück bestellt – usw. analog 9 Stück geliefert für 10 Stück bestellt)

8. Zahlung

8.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

8.2 Der Kunde kommt auch ohne eine Erinnerung oder Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

8.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges, Zinsen in Höhe unserer aktuellen Kontokorrentzinsen zuzüglich 3 % zu verlangen.

8.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

9. Gewährleistung / Haftung

9.1 Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von einer Woche ab Ablieferung der Vertragsgegenstände schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Vor Rücksendung mangelhafter Ware ist der Kunde verpflichtet, Rücksprache hierüber mit uns zu halten. Nicht vereinbarte Rücklieferungen werden von uns nicht angenommen.

9.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gefertigten Ware beim Kunden. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Kunden rechtzeitig angezeigt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

9.3 Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, eine vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.

Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt begründet verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

9.4 Um einen Mangel handelt es sich nicht, wenn wir das Produkt nach den vom Kunden beigebrachten Spezifikationen hergestellt haben und dieser erst nach erfolgter Lieferung feststellt, dass das Produkt nicht allen seinen Vorstellungen bzw. internen Vorgaben entspricht sowie die Nichterfüllung der Vorstellungen bzw. internen Vorgaben des Kunden aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen für uns nicht erkennbar war.

9.5 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

9.6 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

9.7 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 6 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.8 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

9.9 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in 9.7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung unsere gesetzlichen Vertreter, unsere leitenden Angestellten und unsere sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

9.10 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies es auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen erfüllt hat.

10.2 Der Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

10.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Erinnerung bzw. Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Besitz stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei entstehenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen verrechnet.

11. Werkzeugeigentum, Urheberrechte

11.1 Werkzeuge und sonstige Fertigungshilfsmittel, die wir für die Herstellung der bestellten Waren benötigen und verwenden, bleiben unser Eigentum Für Werkzeuge, die in unserem Auftrag bei Dritten eingerichtet werden gelten diese Regelungen gleichermaßen.

11.2 Dem Kunden werden von uns ausschließlich anteilige Werkzeugkosten berechnet, Durch die Zahlung der von uns an den Kunden berechneten anteiligen Werkzeugkosten entsteht kein Anspruch des Kunden auf Übertragung des Eigentums an den Werkzeugen oder auf deren Herausgabe,

11.3 Wir verpflichten uns, diese Werkzeuge während der Vertragslaufzeit ausschließlich für Fertigungen im Auftrage des Kunden zu verwenden. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

11.4 Bei Fertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Angaben des Kunden stellt uns dieser von allen Schutzrechtsansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch die Verwendung der von uns gefertigten und gelieferten Waren keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

12. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für unsere Warenlieferungen und die Zahlungen der Kunden ist 98701 Großbreitenbach.

13. Datenverarbeitung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Betrachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist oder wird und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung dieser Daten, überwiegt.

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss internationaler Kaufverträge über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne unsere Einwilligung abzutreten.

14.3 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person so ist Gerichtsstand für beide Teile 98701 Großbreitenbach. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.