Gesam­trans­pa­renz­er­klä­rung

All­ge­mei­ner Teil

Ange­spro­che­ner Personenkreis.

Die­se Gesam­trans­pa­renz­er­klä­rung rich­tet sich an alle Per­so­nen, deren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wir ver­ar­bei­ten. Alle Per­so­nen­be­zeich­nun­gen bezie­hen sich sowohl auf männ­li­che und weib­li­che und diver­se Per­so­nen und Sprach­for­men und sind stets mit dem Zusatz „(m/​w/​d)“ zu ver­ste­hen. Gern infor­mie­ren wir Sie wie folgt:

  • Als Bewer­ber, akti­ver und/​oder ehe­ma­li­ger Beschäf­tig­ter, fin­den Sie hier Informationen.
  • Als Kun­de, fin­den Sie hier Informationen.
  • Als Lie­fe­rant, fin­den Sie hier Informationen.
  • Als Besu­cher unse­rer Inter­net­sei­te, fin­den Sie hier Informationen.

Ver­ant­wort­li­cher.

Ver­ant­wort­li­cher i.S.v. Arti­kel 4 Zif­fer 7 DSGVO für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ist: Cool Tec Elec­tro­nic GmbH, Ilmen­au­er Stra­ße 7, D‑98701 Gross­brei­ten­bach, Tel. +49 36781 4469 – 0, Fax +49 36781 4469 – 4, E‑Mail: info@​cooltec.​de, ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Bene­dikt Laus­berg. Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te ist der Rechts­an­walt Dr. Ste­phan Gärt­ner, dsb@​stanhope.​de. Soweit von „Wir“ oder „uns“ die Rede ist, bezieht sich dies auf den hier dar­ge­stell­ten Verantwortlichen.

Rech­te der Betroffenen.

Die Betrof­fe­nen haben mit Blick auf die zu ihrer Per­son ver­ar­bei­te­ten, per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nach der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung meh­re­re Rech­te. Insbesondere

  • das Recht auf Aus­kunft über die gespei­cher­ten, per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten,
  • das Recht auf die Berich­ti­gung unrich­tig gespei­cher­ter, per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten,
  • das Recht auf Löschung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, für deren wei­te­re Spei­che­rung es kei­ne Rechts­grund­la­ge gibt,
  • das Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung der gespei­cher­ten, per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • das Recht sich bei für uns zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de für Daten­schutz zu beschweren.

Soweit die Tat­be­stands­vor­aus­set­zun­gen der jewei­li­gen Ansprü­che gege­ben sind und wir Sie iden­ti­fi­zie­ren kön­nen, wer­den wir Ihre Ansprü­che zeit­nah erfüllen.

Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen eine auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung (ggf. auch Pro­fil­ing) stattfindet

(1) Soweit wir in Absatz 2 einen Ver­ar­bei­tungs­vor­gang näher bezeich­nen, bedeu­tet dies, dass wir bei die­sen Tools/​Verarbeitungskonstellationen aus­nahms­wei­se eine beson­de­re Form der Daten­ver­ar­bei­tung vor­neh­men. In die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir Sie auf fol­gen­des hin:

1. Die beson­de­re Form der Ver­ar­bei­tung ist die sog. auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung. Das sind Ent­schei­dun­gen, die aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung beru­hen und die sich recht­lich oder auf sons­ti­ge Wei­se erheb­lich auf Sie aus­wir­ken (z.B. Ent­schei­dung über die Begrün­dung eines Ver­tra­ges). Zu einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung zählt auch das „Pro­fil­ing“, das in jeg­li­cher Form auto­ma­ti­sier­ter Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten unter Bewer­tung der per­sön­li­chen Aspek­te in Bezug auf eine natür­li­che Per­son besteht, ins­be­son­de­re zur Ana­ly­se oder Pro­gno­se von Aspek­ten bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­che Lage, Gesund­heit, per­sön­li­che Vor­lie­ben oder Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit oder Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel der betrof­fe­nen Per­son, soweit dies recht­li­che Wir­kung für die betrof­fe­ne Per­son ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beeinträchtigt.

2. Grund­sätz­lich sind sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge ver­bo­ten (vgl. Arti­kel 22 Absatz 1 DSGVO), wobei es von die­sem Ver­bot auch Aus­nah­men gibt. Sofern wir uns auf Aus­nah­men beru­fen, erläu­tern wir die­se in unse­ren Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen für Per­so­nen, denen gegen­über wir ver­trag­li­che Ent­schei­dun­gen tref­fen, also i.d.R. Kun­den und/​oder Lie­fe­ran­ten. Auf die­se Erklä­rung neh­men wir Bezug.

Soweit wir in Absatz 2 nichts auf­ge­führt wird, set­zen wir die­se Tech­no­lo­gie auch nicht ein.

(2) Es fin­det kei­ne auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung statt.

Daten­über­mitt­lung an Stel­len außer­halb der Euro­päi­schen Union

(1) Es besteht die Mög­lich­keit, dass wir per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Stel­len über­mit­teln und/​oder über­mit­teln las­sen, die außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on sit­zen oder dies zumin­dest nicht aus­schlie­ßen kön­nen (fort­an: Dritt­land­stel­le). In die­sen Fäl­len müs­sen wir nach Arti­kel 44 DSGVO garan­tie­ren, dass dadurch das Schutz­ni­veau der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung nicht unter­schrit­ten wird. Vor­sorg­lich wei­sen wir dar­auf hin, dass die Dritt­land­stel­le sowohl ein Ver­ant­wort­li­cher als auch ein Auf­trags­ver­ar­bei­ter sein kann.

(2) Sofern wir uns in der nach­fol­gen­den Erklä­rung auf einen sog. Ange­mes­sen­heits­be­schluss beru­fen, bedeu­tet dies, dass die Dritt­land­stel­le in einem Land, Gebiet oder spe­zi­fi­schen Sek­tor sitzt, zu dem die Kom­mis­si­on beschlos­sen hat, dass es ein ange­mes­se­nes Schutz­ni­veau bie­tet. Die­se Garan­tie folgt dann aus Arti­kel 45 DSGVO.

(3) Sofern wir uns in der nach­fol­gen­den Erklä­rung auf die sog. Stan­dard­ver­trags­klau­seln beru­fen, bedeu­tet dies, dass die Dritt­land­stel­le die sog. EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln akzep­tiert und sich damit ver­trag­lich zur Ach­tung des Schutz­ni­veaus der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ver­pflich­tet hat. Die­se Garan­tie folgt dann aus Arti­kel 46 Absät­ze 1 und 5 DSGVO.

(4) Sofern wir uns in der nach­fol­gen­den Erklä­rung dar­auf beru­fen, dass Sie in die Über­mitt­lung an die Dritt­land­stel­le ein­ge­wil­ligt haben, bedeu­tet dies, dass Sie über alle bestehen­den mög­li­chen Risi­ken der­ar­ti­ger Über­mitt­lun­gen, für die es kei­nen Ange­mes­sen­heits­be­schluss oder ande­re Garan­tien gibt, infor­miert wur­den und der Daten­über­mitt­lung den­noch zuge­stimmt haben. Die­se Garan­tie folgt dann aus Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO. Die ent­spre­chen­den Risi­ken schil­dern wir aus Trans­pa­renz­grün­den an geson­der­ter Stelle.

(5) Die­sen Hin­weis ertei­len wir nur vor­sorg­lich. Er gilt nur, wenn wir in der nach­fol­gen­den Erklä­rung hier­auf Bezug neh­men. Es besteht auch die Mög­lich­keit, dass wir hier­von kei­nen Gebrauch machen.

Son­der­kon­stel­la­ti­on: EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln und Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA

(1) Ergän­zend zu den Aus­füh­run­gen unter „Daten­über­mitt­lung an Stel­len außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on“ – Absatz 3 wei­sen wir Sie auf eine Son­der­kon­stel­la­ti­on hin. Bei Über­mitt­lun­gen an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA ist die Mög­lich­keit, sich auf die EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln zu beru­fen, ein­ge­schränkt. Sofern wir also beab­sich­ti­gen, uns in die­sem Zusam­men­hang auf die EUStan­dard­ver­trags­klau­seln zu beru­fen (oder dies bereits tun), wei­sen wir auf fol­gen­des hin:

(2) Wir wer­den die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an US-Dritt­land­stel­len nur dann auf die EUStan­dard­ver­trags­klau­seln stüt­zen, wenn wir zuvor eine gründ­li­che Über­prü­fung des damit ver­bun­de­nen Sach­ver­halts vor­ge­nom­men haben. Hier­bei ermit­teln wir zunächst ein Risi­ko­le­vel (Art und ins­be­son­de­re Sen­si­bi­li­tät der betrof­fe­nen Daten, Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung, Zweck der Daten­ver­ar­bei­tung, Miss­brauchs­an­fäl­lig­keit). Anschlie­ßend prü­fen wir, ob die ver­trag­li­chen Zusa­gen der US-Dritt­land­stel­le sowie die dort getrof­fe­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (z.B. Ver­ar­bei­tung von Daten aus­schließ­lich in EU-basier­ten Rechen­zen­tren, Ver­schlüs­se­lungs­tech­no­lo­gie) die vor­ab fest­ge­stell­ten Risi­ken hin­rei­chend mini­mie­ren. Nur wenn wir hier­bei zu dem Ergeb­nis kom­men, dass die EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln aus­nahms­wei­se auch bei einer US-Dritt­land­stel­le eine hin­rei­chen­de Garan­tie sind, wer­den wir uns dar­auf berufen.

(3) Die­sen Hin­weis ertei­len wir nur vor­sorg­lich. Er gilt nur, wenn wir in der nach­fol­gen­den Erklä­rung hier­auf Bezug neh­men. Es besteht auch die Mög­lich­keit, dass wir hier­von kei­nen Gebrauch machen.

Son­der­kon­stel­la­ti­on: Ein­wil­li­gung in die Über­mitt­lung an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA, ein­schließ­lich der Risikohinweise

(1) Ergän­zend zu den Aus­füh­run­gen unter „Daten­über­mitt­lung an Stel­len außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on“ – Absatz 4 wei­sen wir Sie auf eine wei­te­re Son­der­kon­stel­la­ti­on hin. Bei Über­mitt­lun­gen an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA ist die Mög­lich­keit, sich auf die EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln zu beru­fen, ein­ge­schränkt. Daher bleibt in eini­gen Fäl­len nur die Mög­lich­keit, Sie nach Ihrer Ein­wil­li­gung in die­se Über­mitt­lung zu fra­gen. Bevor Sie die­se Ein­wil­li­gung jedoch ertei­len, bit­ten wir Sie fol­gen­de Risi­ken zur Kennt­nis zu neh­men und bei der Ent­schei­dung, ob Sie ein­wil­li­gen, zu bedenken:

(2) Wir wei­sen Sie mit Nach­druck dar­auf hin, dass eine Daten­über­mitt­lung in die USA ohne den Schutz eines Ange­mes­sen­heits­be­schlus­ses ggf. erheb­li­che Risi­ken mit sich bringt. Es ist ins­be­son­de­re auf fol­gen­de Risi­ken hinzuweisen:

1. In den USA exis­tiert kein ein­heit­li­ches Daten­schutz­recht; schon gar nicht ein sol­ches, das ver­gleich­bar mit dem in der EU gel­ten­den Daten­schutz­recht wäre. Das bedeu­tet, dass sowohl US-Unter­neh­men als auch staat­li­che Stel­len mehr Mög­lich­kei­ten haben, Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­ar­bei­ten, ins­be­son­de­re zur werb­li­chen Anspra­che, Pro­fil­bil­dung und Durch­füh­rung von (straf­recht­li­chen) Ermitt­lun­gen. Unse­re Mög­lich­kei­ten, dage­gen vor­zu­ge­hen sind erheb­lich eingeschränkt. 

2. Der US-Gesetz­ge­ber hat sich zahl­rei­che Zugriffs­rech­te auf Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zuge­bil­ligt (vgl. etwa Sec­tion 702 des FISA oder die E.O. 12333 i.V.m. PPD-28), die mit unse­rem Rechts­ver­ständ­nis nicht ver­ein­bar sind. Ins­be­son­de­re fin­det kei­ne, mit den in der Euro­päi­schen Uni­on ver­gleich­ba­re Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung vor einem Zugriff statt. 

3. Bür­ger der Euro­päi­schen Uni­on haben in den USA kei­nen effek­ti­ven Rechts­schutz zu erwarten. 

4. Wir wer­den Sie i.d.R. nur dann um eine sol­che Ein­wil­li­gung bit­ten, wenn wir zu dem Ergeb­nis gekom­men sind, dass die US-Dritt­land­stel­le sich nicht erfolg­reich auf EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln beru­fen kann. 

(3) Die­se Erklä­rung geben wir ledig­lich vor­sorg­lich ab. Sie gilt nur, wenn wir in der nach­fol­gen­den Erklä­rung hier­auf Bezug neh­men. Es besteht auch die Mög­lich­keit, dass wir hier­von kei­nen Gebrauch machen.

Hin­weis zur recht­li­chen Verarbeitungspflicht.

Nur sofern wir in der nach­fol­gen­den Daten­schutz­er­klä­rung auf Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO hin­wei­sen, besteht eine recht­li­che Pflicht zur Verarbeitung.

Löschung von Daten.

Sofern wir in den nach­fol­gen­den Erklä­run­gen mit­tei­len, dass wir Daten löschen, ist die Rechts­grund­la­ge hier­für stets Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 lit. a, e DSGVO. Hier­nach müs­sen wir Ihre Daten löschen, wenn es kei­ne Rechts­grund­la­ge zur Auf­be­wah­rung mehr gibt.

Bewer­ber, akti­ve und frü­he­re Beschäftigte

Ver­ar­bei­tung der Daten in der Bewerbungsphase.

(1) Wir neh­men die Daten aus Ihrer Bewer­bung ent­ge­gen. Zweck ist die Anbah­nung eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses (Vor­auswahl, Ein­la­dung Bewer­bungs­ge­spräch, Pro­be­ar­beit, Schluss­ent­schei­dung). Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG2018. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da die Ver­ar­bei­tung der Anbah­nung, Durch­füh­rung und/​oder Been­di­gung eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses dient. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten gelöscht, sobald der jewei­li­ge Zweck erfüllt ist, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(2) Im Fall einer Absa­ge spei­chern wir Ihre Daten für sechs Mona­te nach Absa­ge. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 15 Absatz 4 AGG. Danach dür­fen wir in die­sem Fall Ihre Daten zur Ver­tei­di­gung gegen etwa­ige AGG-Ansprü­che Ihrer­seits spei­chern. Das ist in unse­rem berech­tig­ten Inter­es­se. Wir löschen in die­sem Fall Ihre Daten i.d.R. sechs Mona­te nach der jewei­li­gen Ent­schei­dung (z.B. Absa­ge auf eine Bewer­bung), es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(3) In eini­gen machen wir Sie mög­li­cher­wei­se dar­auf auf­merk­sam, dass das Bewer­bungs­ge­spräch per Video­kon­fe­renz statt­fin­den kann. In die­sem Fall eröff­nen wir Ihnen aber stets auch eine Alter­na­ti­ve dazu (z.B. Tele­fon, Prä­senz­ge­spräch vor Ort). In die­sem Fall fra­gen wir Sie nach einer Ein­wil­li­gung in die Durch­füh­rung des Bewer­bungs­ge­sprä­ches sowie in den Ein­satz des Tools „Micro­soft Teams“. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m.

a. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO (für die Durch­füh­rung der Videokonferenz),

b. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO (für die ggf. statt­fin­den­de Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten, z.B. Brillenträger*in),

c. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 44 DSGVO i.V.m. Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO (für den nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer beim Ein­satz von Micro­soft Teams).

Hier­nach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(4) Wenn Sie sich für ein Bewer­bungs­ge­spräch per Video­kon­fe­renz ent­schei­den, laden wir Sie zu einer Video­kon­fe­renz ein und ver­ar­bei­ten dabei alle Daten, die für die Durch­füh­rung der Ein­la­dung zwin­gend ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Dann füh­ren wir das Gespräch mit Ihnen durch, wobei Sie wäh­rend des gesam­ten Gesprä­ches die Mög­lich­keit haben, Ihre Kame­ra zu akti­vie­ren oder zu deak­ti­vie­ren. Je nach Ihrer Ent­schei­dung wer­den ent­we­der nur Ihre Ton­da­ten oder auch Ihre Bild­da­ten ver­ar­bei­tet. Auf­zeich­nun­gen fin­den nicht statt. Der Ver­ar­bei­tung steht auch nicht das Ver­bot nach Arti­kel 9 Absatz 1 DSGVO ent­ge­gen, denn Ihre Ein­wil­li­gung umfasst ggf. auch die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten (vgl. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO).

(5) In eini­gen Fäl­len bit­ten wir Sie um Ihre Ein­wil­li­gung in die Auf­nah­me in einen sog. Bewer­ber­pool. Sie erhal­ten dann ggf. wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(6) Nur sofern Sie auf unse­re ggf. gestell­te Anfra­ge hin ein­wil­li­gen (vgl. vor­he­ri­ger Absatz), haben Sie die Mög­lich­keit, trotz Absa­ge, in einen Bewer­ber­pool auf­ge­nom­men zu wer­den. Soll­ten wir zu einem spä­te­ren Zeit­punkt Inter­es­se an einer Beschäf­ti­gen haben, könn­ten wir Sie so leicht kon­tak­tie­ren. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 2 BDSG2018, mit­hin Ihre Ein­wil­li­gung. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten mit Wir­kung für die Zukunft gelöscht, sobald Sie Ihre Ein­wil­li­gung wider­ru­fen, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de ent­ge­gen. Sie kön­nen Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit und mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen, etwa durch form­lo­se Nach­richt an einen der o.g. Kon­takt­ka­nä­le (All­ge­mei­ner Teil, Verantwortlicher).

(7) Im Rah­men der Bewer­bungs­pha­se set­zen wir fol­gen­de Dritt­an­bie­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams): Wir haben die­se Tools so mode­fi­ziert, dass Ihre Daten aus­schließ­lich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gespei­chert wer­den. Mit Blick auf den mög­li­cher­wei­se nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer gilt, dass eine Video­kon­fe­renz nur statt­fin­det, wenn Sie in den nicht aus­zu­schlie­ßen­den USDa­ten­trans­fer gemäß Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO ein­wil­li­gen. Bit­te lesen Sie vor Ertei­lung die­ser Ein­wil­li­gung unse­re Risi­ko­hin­wei­se (vgl. „All­ge­mei­ner Teil“ / Son­der­kon­stel­la­ti­on: Ein­wil­li­gung in die Über­mitt­lung an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA, ein­schließ­lich der Risi­ko­hin­wei­se). Ergän­zend hat sich der Anbie­ter zur Ach­tung des Daten­schutz­rechts der Euro­päi­schen Uni­on auf Grund­la­ge der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet, sodass eine nicht aus­zu­schlie­ßen­de Daten­über­mitt­lung in die USA ergän­zend gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt ist. Fer­ner haben Micro­soft und wir dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EUStan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

Ver­ar­bei­tung der Daten in der Pha­se der akti­ven Beschäftigung.

(1) Wir erfas­sen Ihre Daten steu­er­lich erfor­der­li­chen Stamm­da­ten und kom­mu­ni­zie­ren dies mit den Kranken‑, Renten‑, Pfle­ge­kas­sen und sons­ti­gen sozi­al­recht­li­chen Emp­fän­gern. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jewei­li­gen Arbeit­ge­ber­pflich­ten (insb. SGB X). Wir spei­chern die Daten bis zum Weg­fall die­ses Zwecks, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(2) Wir nut­zen Ihre Kon­to­da­ten, um Ihnen Ihren Arbeits­lohn und/​oder Ihre Ver­gü­tung aus­zu­keh­ren oder Aus­la­gen und Auf­wen­dun­gen, soweit die gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Vor­aus­set­zun­gen gege­ben sind, aus­zu­zah­len. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG2018. Wir spei­chern die Daten bis zum Weg­fall die­ses Zwecks, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(3) Fer­ner spei­chern wir alle steu­er- und han­dels­recht­li­chen Infor­ma­tio­nen, die aus Ihrem Ver­hal­ten her­vor­ge­hen. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO, § 257 HGB. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß steu­er- und han­dels­recht­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir verpflichtet,

1. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus Büchern und Auf­zeich­nun­gen, Inven­ta­ren, Jah­res­ab­schlüs­sen, Ein­zel­ab­schlüs­sen nach § 325 Abs. 2a HGB, Kon­zern­ab­schlüs­sen, Lage­be­rich­ten und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten, Eröff­nungs­bi­lan­zen, Buchungs­be­le­gen, Unter­la­gen nach Arti­kel 15 Absatz 1 und Arti­kel 163 des Zoll­ko­dex der Uni­on, Han­dels­bü­chern sowie die zu ihrem Ver­ständ­nis erfor­der­li­chen Arbeits­an­wei­sun­gen und sons­ti­gen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­la­gen erge­ben, für zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB),

2. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fen, aus der Wie­der­ga­be der emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie aus sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, für sechs Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB).

Nach Ablauf die­ser Fris­ten wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(4) Wir erfas­sen Beginn und Ende Ihrer Arbeits­zeit. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 17 Absät­ze 1 und 2 MiLoG und § 16 Absatz 2 ArbZG. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß min­dest­lohn- und arbeits­zeit­recht­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir ver­pflich­tet, Beginn und Ende der Arbeits­zeit zu doku­men­tie­ren und die Doku­men­ta­ti­on für zwei auf­zu­be­wah­ren; dies ab dem für die Auf­zeich­nung maß­geb­li­chen Zeit­punkt. Nach Ablauf die­ser Frist wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(5) Wir füh­ren ein Lohn­kon­to zu Ihrer Per­son. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 41 Absatz 1 EStG. Hier­nach sind wir ver­pflich­tet, Lohn­kon­to­da­ten i.S.v. § 41 Absatz 1 EStG bis zum Ablauf des sechs­ten Kalen­der­jah­res, das auf die zuletzt ein­ge­tra­ge­ne Lohn­zah­lung folgt, auf­zu­be­wah­ren (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 41 EStG). Nach Ablauf die­ser Frist wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(6) Wir stel­len Ihnen Betriebs­mit­tel zur arbeits­ver­trag­lich geschul­de­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on zur Ver­fü­gung. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG2018. Hier­für set­zen wir fol­gen­de Dienst­leis­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams): Mit Blick auf die nicht aus­zu­schlie­ßen­de US-Daten­über­mitt­lung hat sich der Anbie­ter zur Ach­tung des Daten­schutz­rechts der Euro­päi­schen Uni­on auf Grund­la­ge der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet, sodass eine nicht aus­zu­schlie­ßen­de Daten­über­mitt­lung in die USA ergän­zend gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt ist. Fer­ner haben Micro­soft und wir dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

(7) In eini­gen Fäl­len bit­ten wir Sie um Ihre Ein­wil­li­gung zur Auf­nah­me, Spei­che­rung und Ver­brei­tung einer Foto­gra­fie von Ihnen. Sie erhal­ten dann ggf. wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(8) Nur sofern Sie ein­wil­li­gen (vgl. vor­he­ri­ger Absatz), fer­ti­gen wir eine Foto­gra­fie von Ihnen an, spei­chern sie und ver­brei­ten Sie. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 2 BDSG2018, mit­hin Ihre Ein­wil­li­gung. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten mit Wir­kung für die Zukunft gelöscht, sobald Sie Ihre Ein­wil­li­gung wider­ru­fen, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de ent­ge­gen. Sie kön­nen Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit und mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen, etwa durch form­lo­se Nach­richt an einen der o.g. Kon­takt­ka­nä­le (All­ge­mei­ner Teil, Verantwortlicher).

Ver­ar­bei­tung der Daten nach Ende der Beschäftigung.

(1) Nach Ende des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses bewah­ren wir Ihre Daten auf. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO, § 257 HGB, § 17 Absät­ze 1 und 2 MiLoG, § 16 Absatz 2 ArbZG und § 41 Absatz 1 EStG. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß gesetz­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir verpflichtet,

1. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus Büchern und Auf­zeich­nun­gen, Inven­ta­ren, Jah­res­ab­schlüs­sen, Ein­zel­ab­schlüs­sen nach § 325 Abs. 2a HGB, Kon­zern­ab­schlüs­sen, Lage­be­rich­ten und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten, Eröff­nungs­bi­lan­zen, Buchungs­be­le­gen, Unter­la­gen nach Arti­kel 15 Absatz 1 und Arti­kel 163 des Zoll­ko­dex der Uni­on, Han­dels­bü­chern sowie die zu ihrem Ver­ständ­nis erfor­der­li­chen Arbeits­an­wei­sun­gen und sons­ti­gen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­la­gen erge­ben, für zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB),

2. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fen, aus der Wie­der­ga­be der emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie aus sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, für sechs Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB).

3. Beginn und Ende der Arbeits­zeit zu doku­men­tie­ren und die Doku­men­ta­ti­on für zwei auf­zu­be­wah­ren; dies ab dem für die Auf­zeich­nung maß­geb­li­chen Zeit­punkt. Nach Ablauf die­ser Frist wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

4. Lohn­kon­to­da­ten i.S.v. § 41 Absatz 1 EStG bis zum Ablauf des sechs­ten Kalen­der­jah­res, das auf die zuletzt ein­ge­tra­ge­ne Lohn­zah­lung folgt, auf­zu­be­wah­ren (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 41 EStG),

5. Daten, aus denen her­vor­geht, dass Sie in eine Ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben, bis zum 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Ende der Beschäf­ti­gung folgt, auf­zu­be­wah­ren (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO i.V.m. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO). Hier­für set­zen wir fol­gen­de Dienst­leis­ter ein, die gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben: Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams). Die Über­mitt­lung der Daten in ein Land außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on (hier USA) ist gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt, da sich der Anbie­ter gemäß den EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet hat. Fer­ner hat er dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

(2) Nach Ablauf die­ser Fris­ten (vgl. vor­he­ri­ger Absatz) wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

Poten­zi­el­le, aktu­el­le und frü­he­re Kunden

Ver­ar­bei­tung der Daten in der Anbahnungsphase.

(1) Wir neh­men die Daten aus unse­rem Erst­kon­takt ent­ge­gen. Zweck ist die Anbah­nung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses (Vor­auswahl, Vor­be­spre­chung, Schluss­ent­schei­dung). Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da die Ver­ar­bei­tung der Anbah­nung, Durch­füh­rung und/​oder Been­di­gung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses dient. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten gelöscht, sobald der jewei­li­ge Zweck erfüllt ist, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(2) Im Fall einer Absa­ge spei­chern wir Ihre Daten für sechs Mona­te nach Absa­ge. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 15 Absatz 4 AGG. Danach dür­fen wir in die­sem Fall Ihre Daten zur Ver­tei­di­gung gegen etwa­ige AGG-Ansprü­che Ihrer­seits spei­chern. Das ist in unse­rem berech­tig­ten Inter­es­se. Wir löschen in die­sem Fall Ihre Daten i.d.R. sechs Mona­te nach der jewei­li­gen Ent­schei­dung (z.B. Ent­schei­dung über Ange­bots­un­ter­brei­tung), es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(3) In eini­gen machen wir Sie mög­li­cher­wei­se dar­auf auf­merk­sam, dass ein Vor­ge­spräch per Video­kon­fe­renz statt­fin­den kann. In die­sem Fall eröff­nen wir Ihnen aber stets auch eine Alter­na­ti­ve dazu (z.B. Tele­fon, Prä­senz­ge­spräch vor Ort). In die­sem Fall fra­gen wir Sie nach einer Ein­wil­li­gung in die Durch­füh­rung des Vor­ge­sprä­ches sowie in den Ein­satz des Tools „Micro­soft Teams“. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m.

a. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO (für die Durch­füh­rung der Videokonferenz),

b. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO (für die ggf. statt­fin­den­de Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten, z.B. Brillenträger*in),

c. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 44 DSGVO i.V.m. Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO (für den nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer beim Ein­satz von Micro­soft Teams).

Hier­nach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(4) Wenn Sie sich für ein Vor­ge­spräch per Video­kon­fe­renz ent­schei­den, laden wir Sie zu einer Video­kon­fe­renz ein und ver­ar­bei­ten dabei alle Daten, die für die Durch­füh­rung der Ein­la­dung zwin­gend ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Dann füh­ren wir das Gespräch mit Ihnen durch, wobei Sie wäh­rend des gesam­ten Gesprä­ches die Mög­lich­keit haben, Ihre Kame­ra zu akti­vie­ren oder zu deak­ti­vie­ren. Je nach Ihrer Ent­schei­dung wer­den ent­we­der nur Ihre Ton­da­ten oder auch Ihre Bild­da­ten ver­ar­bei­tet. Auf­zeich­nun­gen fin­den nicht statt. Der Ver­ar­bei­tung steht auch nicht das Ver­bot nach Arti­kel 9 Absatz 1 DSGVO ent­ge­gen, denn Ihre Ein­wil­li­gung umfasst ggf. auch die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten (vgl. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO).

(5) Im Rah­men der Anbah­nungs­pha­se set­zen wir fol­gen­de Dritt­an­bie­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams): Wir haben die­se Tools so mode­fi­ziert, dass Ihre Daten aus­schließ­lich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gespei­chert wer­den. Mit Blick auf den mög­li­cher­wei­se nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer gilt, dass eine Video­kon­fe­renz nur statt­fin­det, wenn Sie in den nicht aus­zu­schlie­ßen­den USDa­ten­trans­fer gemäß Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO ein­wil­li­gen. Bit­te lesen Sie vor Ertei­lung die­ser Ein­wil­li­gung unse­re Risi­ko­hin­wei­se (vgl. „All­ge­mei­ner Teil“ / Son­der­kon­stel­la­ti­on: Ein­wil­li­gung in die Über­mitt­lung an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA, ein­schließ­lich der Risi­ko­hin­wei­se). Ergän­zend hat sich der Anbie­ter zur Ach­tung des Daten­schutz­rechts der Euro­päi­schen Uni­on auf Grund­la­ge der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet, sodass eine nicht aus­zu­schlie­ßen­de Daten­über­mitt­lung in die USA ergän­zend gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt ist. Fer­ner haben Micro­soft und wir dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EUStan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

Ver­ar­bei­tung der Daten in der Pha­se der akti­ven Vertragsbeziehung.

(1) Wir ver­ar­bei­ten alle Daten, die zur Durch­füh­rung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses, ins­be­son­de­re zur Erfül­lung unse­rer ver­trag­li­chen Pflich­ten erfor­der­lich sind. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da die Ver­ar­bei­tung der Anbah­nung, Durch­füh­rung und/​oder Been­di­gung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses dient. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten gelöscht, sobald der jewei­li­ge Zweck erfüllt ist, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(2) Fer­ner spei­chern wir alle steu­er- und han­dels­recht­li­chen Infor­ma­tio­nen, die aus Ihrem Ver­hal­ten her­vor­ge­hen. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO, § 257 HGB. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß steu­er- und han­dels­recht­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir verpflichtet,

1. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus Büchern und Auf­zeich­nun­gen, Inven­ta­ren, Jah­res­ab­schlüs­sen, Ein­zel­ab­schlüs­sen nach § 325 Abs. 2a HGB, Kon­zern­ab­schlüs­sen, Lage­be­rich­ten und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten, Eröff­nungs­bi­lan­zen, Buchungs­be­le­gen, Unter­la­gen nach Arti­kel 15 Absatz 1 und Arti­kel 163 des Zoll­ko­dex der Uni­on, Han­dels­bü­chern sowie die zu ihrem Ver­ständ­nis erfor­der­li­chen Arbeits­an­wei­sun­gen und sons­ti­gen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­la­gen erge­ben, für zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB),

2. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fen, aus der Wie­der­ga­be der emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie aus sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, für sechs Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB).

Nach Ablauf die­ser Fris­ten wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(3) Wir wer­den Ihren Namen, Ihre E‑Mail-Adres­se sowie auf­trags­be­zo­ge­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­hal­te sowie Infor­ma­tio­nen zu Ihrem Lese- und Klick­ver­hal­ten dazu ver­wen­den, Sie werb­lich anzu­spre­chen. Die werb­li­che Anspra­che per E‑Mail und/​oder Brief­post. Inhalt­lich umfasst die werb­li­che Anspra­che jede Äuße­rung von uns, bei der Aus­übung unse­res, kon­kre­ten Gewer­bes mit dem Ziel, den Absatz unse­rer Waren oder die Erbrin­gung unse­rer Dienst­leis­tun­gen zu för­dern. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re, aber nicht abschlie­ßend regel­mä­ßi­ge und unre­gel­mä­ßi­ge News­let­ter, Ein­la­dun­gen, Kun­den­zu­frie­den­heits­be­fra­gun­gen und Ange­bo­te für kon­kre­te Pro­duk­te und Leis­tun­gen. Fer­ner umfasst die werb­li­che Anspra­che, dass wir Sie per E‑Mail, auf die kos­ten­frei­en und kos­ten­pflich­ti­gen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen auf­merk­sam machen dür­fen, die unse­re Koope­ra­ti­ons­part­ner anbie­ten. Hier­bei wer­den Ihre Daten nicht an die­se Koope­ra­ti­ons­part­ner über­mit­telt. Viel­mehr emp­feh­len wir Ihnen ledig­lich deren Pro­duk­te, wobei wir die­se Nach­rich­ten selbst edi­tie­ren kön­nen. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Danach dür­fen wir Ihre Daten zur werb­li­chen Anspra­che auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung ver­ar­bei­ten. Unser berech­tig­tes Inter­es­se folgt dar­aus, dass zwi­schen uns eine Ver­trags­be­zie­hung besteht, dass wir Sie vor­ab dar­über infor­miert haben und dass Sie jeder­zeit und ohne Begrün­dung der Ver­ar­bei­tung zu werb­li­chen Zwe­cken wider­spre­chen kön­nen. In die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir Sie noch dar­auf hin, dass Sie der Ver­wen­dung jeder­zeit wider­spre­chen kön­nen, ohne dass hier­für ande­re als die Über­mitt­lungs­kos­ten nach den Basis­ta­ri­fen entstehen.

(4) In eini­gen machen wir Sie mög­li­cher­wei­se dar­auf auf­merk­sam, dass ein Gespräch per Video­kon­fe­renz statt­fin­den kann. In die­sem Fall eröff­nen wir Ihnen aber stets auch eine Alter­na­ti­ve dazu (z.B. Tele­fon, Prä­senz­ge­spräch vor Ort). In die­sem Fall fra­gen wir Sie nach einer Ein­wil­li­gung in die Durch­füh­rung des Gesprä­ches sowie in den Ein­satz des Tools „Micro­soft Teams“. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m.

a. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO (für die Durch­füh­rung der Videokonferenz),

b. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO (für die ggf. statt­fin­den­de Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten, z.B. Brillenträger*in),

c. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 44 DSGVO i.V.m. Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO (für den nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer beim Ein­satz von Micro­soft Teams).

Hier­nach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(5) Wenn Sie sich für ein Gespräch per Video­kon­fe­renz ent­schei­den, laden wir Sie zu einer Video­kon­fe­renz ein und ver­ar­bei­ten dabei alle Daten, die für die Durch­füh­rung der Ein­la­dung zwin­gend ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Dann füh­ren wir das Gespräch mit Ihnen durch, wobei Sie wäh­rend des gesam­ten Gesprä­ches die Mög­lich­keit haben, Ihre Kame­ra zu akti­vie­ren oder zu deak­ti­vie­ren. Je nach Ihrer Ent­schei­dung wer­den ent­we­der nur Ihre Ton­da­ten oder auch Ihre Bild­da­ten ver­ar­bei­tet. Auf­zeich­nun­gen fin­den nicht statt. Der Ver­ar­bei­tung steht auch nicht das Ver­bot nach Arti­kel 9 Absatz 1 DSGVO ent­ge­gen, denn Ihre Ein­wil­li­gung umfasst ggf. auch die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten (vgl. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO).

(6) Im Rah­men der Durch­füh­rungs­pha­se set­zen wir fol­gen­de Dritt­an­bie­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams): Wir haben die­se Tools so mode­fi­ziert, dass Ihre Daten aus­schließ­lich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gespei­chert wer­den. Mit Blick auf den mög­li­cher­wei­se nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer gilt, dass eine Video­kon­fe­renz nur statt­fin­det, wenn Sie in den nicht aus­zu­schlie­ßen­den USDa­ten­trans­fer gemäß Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO ein­wil­li­gen. Bit­te lesen Sie vor Ertei­lung die­ser Ein­wil­li­gung unse­re Risi­ko­hin­wei­se (vgl. „All­ge­mei­ner Teil“ / Son­der­kon­stel­la­ti­on: Ein­wil­li­gung in die Über­mitt­lung an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA, ein­schließ­lich der Risi­ko­hin­wei­se). Ergän­zend hat sich der Anbie­ter zur Ach­tung des Daten­schutz­rechts der Euro­päi­schen Uni­on auf Grund­la­ge der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet, sodass eine nicht aus­zu­schlie­ßen­de Daten­über­mitt­lung in die USA ergän­zend gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt ist. Fer­ner haben Micro­soft und wir dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EUStan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

Ver­ar­bei­tung der Daten nach Ende des Vertragsverhältnisses.

(1) Nach Ende des Ver­trags­ver­hält­nis­ses bewah­ren wir Ihre Daten auf. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO, § 257 HGB. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß gesetz­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir verpflichtet,

1. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus Büchern und Auf­zeich­nun­gen, Inven­ta­ren, Jah­res­ab­schlüs­sen, Ein­zel­ab­schlüs­sen nach § 325 Abs. 2a HGB, Kon­zern­ab­schlüs­sen, Lage­be­rich­ten und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten, Eröff­nungs­bi­lan­zen, Buchungs­be­le­gen, Unter­la­gen nach Arti­kel 15 Absatz 1 und Arti­kel 163 des Zoll­ko­dex der Uni­on, Han­dels­bü­chern sowie die zu ihrem Ver­ständ­nis erfor­der­li­chen Arbeits­an­wei­sun­gen und sons­ti­gen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­la­gen erge­ben, für zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB),

2. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fen, aus der Wie­der­ga­be der emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie aus sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, für sechs Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB).

Hier­für set­zen wir fol­gen­de Dienst­leis­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams). Die Über­mitt­lung der Daten in ein Land außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on (hier USA) ist gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt, da sich der Anbie­ter gemäß den EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet hat. Fer­ner hat er dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

(2) Nach Ablauf die­ser Fris­ten (vgl. vor­he­ri­ger Absatz) wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

Ver­ar­bei­tung bei einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung im Wege der Abspal­tung oder Verschmelzung.

(1) Es besteht die Mög­lich­keit, dass sich unser Unter­neh­men oder Tei­le davon gesell­schafts­recht­lich ver­än­dern. Hier­bei haben wir u.a. die Mög­lich­keit, durch die Ver­äu­ße­rung von Tei­len unse­res Unter­neh­mens (Abspal­tung) oder durch den Zusam­men­schluss mit ande­ren Unter­neh­men (Ver­schmel­zung) uns zu reor­ga­ni­sie­ren. Bei einer Abspal­tung blei­ben wir als Unter­neh­men bestehen, über­tra­gen einen Teil unse­res Ver­mö­gens auf einen oder meh­re­re ande­re, bereits bestehen­de oder neue Rechts­trä­ger. Bei einer Ver­schmel­zung über­tra­gen wir unser gesam­tes Unter­neh­men auf einen ande­ren, ent­we­der schon bestehen­den oder neu zu grün­den­den Rechtsträger.

(2) Unab­hän­gig davon, wel­che Vari­an­te der gesell­schafts­recht­li­chen Ver­än­de­rung wir wäh­len, besteht die Mög­lich­keit, dass die Daten, die wir von Ihnen erho­ben haben, dabei an den jewei­li­gen neu­en Rechts­trä­ger mit­über­tra­gen wer­den, ggf. auch ent­gelt­lich. Es besteht sogar die Mög­lich­keit, dass dies der Haupt­grund für die gesell­schafts­recht­li­che Ver­än­de­rung und ein wesent­li­cher, preis­bil­den­der Fak­tor ist.

(3) Für die unter Absatz 2 beschrie­be­ne Über­tra­gung Ihrer Daten ist Ihre Ein­wil­li­gung jedoch nicht erfor­der­lich. Denn auf die­se Über­tra­gung ist der daten­schutz­recht­li­che Grund­satz, wonach jede Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, einer Erlaub­nis­grund­la­ge bedarf, nicht anwend­bar. Denn die­ser aus Arti­kel 5 Absatz 1 lit. a DSGVO her­rüh­ren­de Rechts­grund­satz erfor­dert eine Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten. In Betracht kommt hier zwar eine Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, die Ver­brei­tung oder eine ande­re Form der Bereit­stel­lung. Aber sowohl die Ele­men­te „Über­mitt­lung“, „Ver­brei­tung“ als auch „Bereit­stel­lung in ande­rer Form“ set­zen vor­aus, dass die Daten vom Ver­ant­wort­li­chen, also uns, an eine Stel­le außer­halb des Ver­ant­wort­li­chen gelan­gen. Und im Fall der Abspal­tung oder Ver­schmel­zung wäre bzgl. Ihrer Daten der neue Rechts­trä­ger kein Drit­ter i.S.v. Arti­kel 4 Zif­fer 10 DSGVO.

Ver­ar­bei­tung bei einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung im Wege des Asset-Deals.

(1) Es besteht die Mög­lich­keit, dass sich unser Unter­neh­men oder Tei­le davon auch auf ande­re Wei­se gesell­schafts­recht­lich ver­än­dern. Hier­bei bestün­de die Mög­lich­keit eines sog. Asset-Deals. Unter einem Asset Deal ver­steht man den Unter­neh­mens­er­werb durch Über­tra­gung sei­ner jewei­li­gen Ver­mö­gens­gü­ter, wenn wir also „gekauft“ werden.

(2) Sofern wir – im Zeit­punkt der Über­tra­gung Ihrer Daten – Ihnen gegen­über noch ver­trag­li­chen Pflich­ten haben, die im Zusam­men­hang mit Ihrer Nut­zung unse­rer Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ste­hen, ist die mit dem Asset-Deal ver­bun­de­ne Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerecht­fer­tigt. Nach die­ser Vor­schrift ist die dar­in lie­gen­de Ver­ar­bei­tung zuläs­sig, wenn sie zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind han­delt. Hier besteht ein sol­ches Ver­ar­bei­tungs­in­ter­es­se. Die Fra­ge, ob ein sol­ches Inter­es­se vor­liegt, ist am Ver­ar­bei­tungs­zweck zu mes­sen und muss einer­seits recht­li­che, wirt­schaft­li­che und ideel­le Inter­es­sen berück­sich­ti­gen und ande­rer­seits mit Blick auf die (Unions-)Grundrechte weit aus­ge­legt wer­den. Hier ist unser Inter­es­se, dass unse­re Man­dan­ten auch nach dem Asset-Deal wei­ter­be­dient wer­den. Dies ent­spricht frei­lich auch Ihrem Inter­es­se. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie die­ser Ver­ar­bei­tung jeder­zeit wider­spre­chen, dies durch form­lo­se Nach­richt an einen der o.g. Kon­takt­ka­nä­le („Wer sind wir?“).

(3) Sofern wir – im Zeit­punkt der Über­tra­gung Ihrer Daten – bereits alle ver­trag­li­chen Pflich­ten Ihnen gegen­über, die im Zusam­men­hang mit Ihrer Nut­zung unse­rer Pro­duk­te und Dienst­leis­tung ste­hen, erfüllt haben, wird die Über­tra­gung Ihrer Daten nur erfol­gen, soweit es nach­ver­trag­li­che Pflich­ten gibt oder es wahr­schein­lich ist, dass Sie ggf. noch Nach­fra­gen haben. Denn dann ist die mit dem Asset-Deal ver­bun­de­ne Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerecht­fer­tigt. Das Inter­es­se folgt hier dar­aus, dass in der mög­li­cher­wei­se anfal­len­den Erfül­lung nach­ver­trag­li­cher Pflich­ten und Nach­fra­gen Ihrer­seits, ein Über­tra­gungs­in­ter­es­se besteht.

(4) Wir behal­ten uns das Recht vor, ergän­zend eine Ein­wil­li­gung von Ihnen abzu­fra­gen, wenn ande­re Fäl­le der Daten­über­mitt­lung zwecks Durch­füh­rung einer gesell­schafts­recht­li­chen Reor­ga­ni­sa­ti­on in Betracht kom­men. Inso­weit ver­ar­bei­ten wir die aus Ihren, uns bekann­ten Kon­takt­da­ten her­rüh­ren, um Sie um Ihre Ein­wil­li­gung in die werb­li­che Anspra­che zu bit­ten. Rechts­grund­la­ge die­ser Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Nach die­ser Vor­schrift dür­fen wir Ihre Daten ver­ar­bei­ten, wenn dies zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung erfor­der­lich ist, der wir unter­lie­gen. Die recht­li­che Ver­pflich­tung, der wir unter­lie­gen, folgt aus Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO bzw. Arti­kel 5 Absatz 1 DSGVO. Denn nach die­sen Vor­schrif­ten sind wir recht­lich ver­pflich­tet, die Ein­ho­lung einer Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Das geht nur, wenn wir Ihre Daten dafür zu Nach­weis­zwe­cken erhe­ben. Wir spei­chern die Daten, solan­ge dies zu Nach­weis­zwe­cken erfor­der­lich ist. Sofern Sie die Ein­wil­li­gung bestä­ti­gen, endet die Auf­be­wah­rungs­frist erst nach Wider­ruf Ihrer Ein­wil­li­gung zzgl. der Zeit bis zur Ver­jäh­rung etwa­iger zivil­recht­li­cher Ansprü­che, also i.d.R. am 31. Dezem­ber des 3. Kalen­der­jah­res, das auf das Jahr, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung wider­ru­fen haben, folgt.

Poten­zi­el­le, aktu­el­le und frü­he­re Lieferanten

Ver­ar­bei­tung der Daten in der Anbahnungsphase.

(1) Wir neh­men die Daten aus unse­rem Erst­kon­takt ent­ge­gen. Zweck ist die Anbah­nung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses (Vor­auswahl, Vor­be­spre­chung, Schluss­ent­schei­dung). Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da die Ver­ar­bei­tung der Anbah­nung, Durch­füh­rung und/​oder Been­di­gung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses dient. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten gelöscht, sobald der jewei­li­ge Zweck erfüllt ist, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(2) Im Fall einer Absa­ge spei­chern wir Ihre Daten für sechs Mona­te nach Absa­ge. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 15 Absatz 4 AGG. Danach dür­fen wir in die­sem Fall Ihre Daten zur Ver­tei­di­gung gegen etwa­ige AGG-Ansprü­che Ihrer­seits spei­chern. Das ist in unse­rem berech­tig­ten Inter­es­se. Wir löschen in die­sem Fall Ihre Daten i.d.R. sechs Mona­te nach der jewei­li­gen Ent­schei­dung (z.B. Ent­schei­dung über Ange­bots­un­ter­brei­tung), es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(3) In eini­gen machen wir Sie mög­li­cher­wei­se dar­auf auf­merk­sam, dass ein Vor­ge­spräch per Video­kon­fe­renz statt­fin­den kann. In die­sem Fall eröff­nen wir Ihnen aber stets auch eine Alter­na­ti­ve dazu (z.B. Tele­fon, Prä­senz­ge­spräch vor Ort). In die­sem Fall fra­gen wir Sie nach einer Ein­wil­li­gung in die Durch­füh­rung des Vor­ge­sprä­ches sowie in den Ein­satz des Tools „Micro­soft Teams“. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m.

a. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO (für die Durch­füh­rung der Videokonferenz),

b. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO (für die ggf. statt­fin­den­de Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten, z.B. Brillenträger*in),

c. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 44 DSGVO i.V.m. Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO (für den nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer beim Ein­satz von Micro­soft Teams).

Hier­nach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(4) Wenn Sie sich für ein Vor­ge­spräch per Video­kon­fe­renz ent­schei­den, laden wir Sie zu einer Video­kon­fe­renz ein und ver­ar­bei­ten dabei alle Daten, die für die Durch­füh­rung der Ein­la­dung zwin­gend ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Dann füh­ren wir das Gespräch mit Ihnen durch, wobei Sie wäh­rend des gesam­ten Gesprä­ches die Mög­lich­keit haben, Ihre Kame­ra zu akti­vie­ren oder zu deak­ti­vie­ren. Je nach Ihrer Ent­schei­dung wer­den ent­we­der nur Ihre Ton­da­ten oder auch Ihre Bild­da­ten ver­ar­bei­tet. Auf­zeich­nun­gen fin­den nicht statt. Der Ver­ar­bei­tung steht auch nicht das Ver­bot nach Arti­kel 9 Absatz 1 DSGVO ent­ge­gen, denn Ihre Ein­wil­li­gung umfasst ggf. auch die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten (vgl. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO).

(5) Im Rah­men der Anbah­nungs­pha­se set­zen wir fol­gen­de Dritt­an­bie­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams): Wir haben die­se Tools so mode­fi­ziert, dass Ihre Daten aus­schließ­lich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gespei­chert wer­den. Mit Blick auf den mög­li­cher­wei­se nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer gilt, dass eine Video­kon­fe­renz nur statt­fin­det, wenn Sie in den nicht aus­zu­schlie­ßen­den USDa­ten­trans­fer gemäß Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO ein­wil­li­gen. Bit­te lesen Sie vor Ertei­lung die­ser Ein­wil­li­gung unse­re Risi­ko­hin­wei­se (vgl. „All­ge­mei­ner Teil“ / Son­der­kon­stel­la­ti­on: Ein­wil­li­gung in die Über­mitt­lung an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA, ein­schließ­lich der Risi­ko­hin­wei­se). Ergän­zend hat sich der Anbie­ter zur Ach­tung des Daten­schutz­rechts der Euro­päi­schen Uni­on auf Grund­la­ge der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet, sodass eine nicht aus­zu­schlie­ßen­de Daten­über­mitt­lung in die USA ergän­zend gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt ist. Fer­ner haben Micro­soft und wir dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EUStan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

Ver­ar­bei­tung der Daten in der Pha­se der akti­ven Vertragsbeziehung.

(1) Wir ver­ar­bei­ten alle Daten, die zur Durch­füh­rung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses, ins­be­son­de­re zur Erfül­lung unse­rer ver­trag­li­chen Pflich­ten erfor­der­lich sind. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da die Ver­ar­bei­tung der Anbah­nung, Durch­füh­rung und/​oder Been­di­gung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses dient. In die­sem Fall wer­den Ihre Daten gelöscht, sobald der jewei­li­ge Zweck erfüllt ist, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(2) Fer­ner spei­chern wir alle steu­er- und han­dels­recht­li­chen Infor­ma­tio­nen, die aus Ihrem Ver­hal­ten her­vor­ge­hen. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO, § 257 HGB. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß steu­er- und han­dels­recht­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir verpflichtet,

1. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus Büchern und Auf­zeich­nun­gen, Inven­ta­ren, Jah­res­ab­schlüs­sen, Ein­zel­ab­schlüs­sen nach § 325 Abs. 2a HGB, Kon­zern­ab­schlüs­sen, Lage­be­rich­ten und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten, Eröff­nungs­bi­lan­zen, Buchungs­be­le­gen, Unter­la­gen nach Arti­kel 15 Absatz 1 und Arti­kel 163 des Zoll­ko­dex der Uni­on, Han­dels­bü­chern sowie die zu ihrem Ver­ständ­nis erfor­der­li­chen Arbeits­an­wei­sun­gen und sons­ti­gen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­la­gen erge­ben, für zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB),

2. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fen, aus der Wie­der­ga­be der emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie aus sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, für sechs Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB).

Nach Ablauf die­ser Fris­ten wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(3) In eini­gen machen wir Sie mög­li­cher­wei­se dar­auf auf­merk­sam, dass ein Gespräch per Video­kon­fe­renz statt­fin­den kann. In die­sem Fall eröff­nen wir Ihnen aber stets auch eine Alter­na­ti­ve dazu (z.B. Tele­fon, Prä­senz­ge­spräch vor Ort). In die­sem Fall fra­gen wir Sie nach einer Ein­wil­li­gung in die Durch­füh­rung des Gesprä­ches sowie in den Ein­satz des Tools „Micro­soft Teams“. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m.

a. Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO (für die Durch­füh­rung der Videokonferenz),

b. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO (für die ggf. statt­fin­den­de Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten, z.B. Brillenträger*in),

c. Arti­kel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Arti­kel 44 DSGVO i.V.m. Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO (für den nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer beim Ein­satz von Micro­soft Teams).

Hier­nach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, eine von Ihnen erteil­te Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Ihre Daten wer­den gelöscht, sobald die zivil­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist mit Blick auf Ihrer Ansprü­che Ihrer­seits im Zusam­men­hang mit der Ver­ar­bei­tung, in die Sie ein­ge­wil­ligt haben, abläuft. Das ist i.d.R. der Fall am 31. Dezem­ber des drit­ten Kalen­der­jah­res, das auf das Kalen­der­jahr folgt, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung erteilt haben, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

(4) Wenn Sie sich für ein Gespräch per Video­kon­fe­renz ent­schei­den, laden wir Sie zu einer Video­kon­fe­renz ein und ver­ar­bei­ten dabei alle Daten, die für die Durch­füh­rung der Ein­la­dung zwin­gend ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Dann füh­ren wir das Gespräch mit Ihnen durch, wobei Sie wäh­rend des gesam­ten Gesprä­ches die Mög­lich­keit haben, Ihre Kame­ra zu akti­vie­ren oder zu deak­ti­vie­ren. Je nach Ihrer Ent­schei­dung wer­den ent­we­der nur Ihre Ton­da­ten oder auch Ihre Bild­da­ten ver­ar­bei­tet. Auf­zeich­nun­gen fin­den nicht statt. Der Ver­ar­bei­tung steht auch nicht das Ver­bot nach Arti­kel 9 Absatz 1 DSGVO ent­ge­gen, denn Ihre Ein­wil­li­gung umfasst ggf. auch die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten (vgl. Arti­kel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO). (5) Im Rah­men der Durch­füh­rungs­pha­se set­zen wir fol­gen­de Dritt­an­bie­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams): Wir haben die­se Tools so mode­fi­ziert, dass Ihre Daten aus­schließ­lich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gespei­chert wer­den. Mit Blick auf den mög­li­cher­wei­se nicht aus­zu­schlie­ßen­den US-Daten­trans­fer gilt, dass eine Video­kon­fe­renz nur statt­fin­det, wenn Sie in den nicht aus­zu­schlie­ßen­den USDa­ten­trans­fer gemäß Arti­kel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO ein­wil­li­gen. Bit­te lesen Sie vor Ertei­lung die­ser Ein­wil­li­gung unse­re Risi­ko­hin­wei­se (vgl. „All­ge­mei­ner Teil“ / Son­der­kon­stel­la­ti­on: Ein­wil­li­gung in die Über­mitt­lung an Dritt­land­stel­len mit Sitz in den USA, ein­schließ­lich der Risi­ko­hin­wei­se). Ergän­zend hat sich der Anbie­ter zur Ach­tung des Daten­schutz­rechts der Euro­päi­schen Uni­on auf Grund­la­ge der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet, sodass eine nicht aus­zu­schlie­ßen­de Daten­über­mitt­lung in die USA ergän­zend gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt ist. Fer­ner haben Micro­soft und wir dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EUStan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

Ver­ar­bei­tung der Daten nach Ende des Vertragsverhältnisses.

(1) Nach Ende des Ver­trags­ver­hält­nis­ses bewah­ren wir Ihre Daten auf. Rechts­grund­la­ge ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO, § 257 HGB. Danach ist die Ver­ar­bei­tung auch ohne Ihre Ein­wil­li­gung zuläs­sig, da wir in die­sem Fall unse­re recht­li­che Ver­pflich­tung erfül­len, Ihre Daten gemäß gesetz­li­chen Vor­schrif­ten auf­zu­be­wah­ren. Hier­nach sind wir verpflichtet,

1. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus Büchern und Auf­zeich­nun­gen, Inven­ta­ren, Jah­res­ab­schlüs­sen, Ein­zel­ab­schlüs­sen nach § 325 Abs. 2a HGB, Kon­zern­ab­schlüs­sen, Lage­be­rich­ten und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten, Eröff­nungs­bi­lan­zen, Buchungs­be­le­gen, Unter­la­gen nach Arti­kel 15 Absatz 1 und Arti­kel 163 des Zoll­ko­dex der Uni­on, Han­dels­bü­chern sowie die zu ihrem Ver­ständ­nis erfor­der­li­chen Arbeits­an­wei­sun­gen und sons­ti­gen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­la­gen erge­ben, für zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB),

2. Daten zu Ihrer Per­son, die sich aus emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fen, aus der Wie­der­ga­be der emp­fan­ge­nen Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie aus sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, für sechs Jah­re auf­zu­be­wah­ren, wobei die Auf­be­wah­rungs­frist i.d.R. mit dem Schluss des Kalen­der­jahrs beginnt, in dem das maß­geb­li­che Doku­ment ent­stan­den ist (Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO bzw. i.V.m. § 257 HGB).

Hier­für set­zen wir fol­gen­de Dienst­leis­ter ein, die wir gemäß Arti­kel 28 DSGVO beauf­tragt haben:

  • Micro­soft Cor­po­ra­ti­on, One Micro­soft Way, Red­mond, WA 98052 – 7329. USA (Microsoft365, One­Dri­ve, Micro­soft Teams). Die Über­mitt­lung der Daten in ein Land außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on (hier USA) ist gemäß Arti­kel 46 DSGVO gerecht­fer­tigt, da sich der Anbie­ter gemäß den EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­pflich­tet hat. Fer­ner hat er dar­über­hin­aus­ge­hen­de Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen, die eine Anwen­dung der EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln rechtfertigen.

(2) Nach Ablauf die­ser Fris­ten (vgl. vor­he­ri­ger Absatz) wer­den Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dem ste­hen ande­re Rechts­grund­la­gen und Auf­be­wah­rungs­grün­de entgegen.

Ver­ar­bei­tung bei einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung im Wege der Abspal­tung oder Verschmelzung.

(1) Es besteht die Mög­lich­keit, dass sich unser Unter­neh­men oder Tei­le davon gesell­schafts­recht­lich ver­än­dern. Hier­bei haben wir u.a. die Mög­lich­keit, durch die Ver­äu­ße­rung von Tei­len unse­res Unter­neh­mens (Abspal­tung) oder durch den Zusam­men­schluss mit ande­ren Unter­neh­men (Ver­schmel­zung) uns zu reor­ga­ni­sie­ren. Bei einer Abspal­tung blei­ben wir als Unter­neh­men bestehen, über­tra­gen einen Teil unse­res Ver­mö­gens auf einen oder meh­re­re ande­re, bereits bestehen­de oder neue Rechts­trä­ger. Bei einer Ver­schmel­zung über­tra­gen wir unser gesam­tes Unter­neh­men auf einen ande­ren, ent­we­der schon bestehen­den oder neu zu grün­den­den Rechtsträger.

(2) Unab­hän­gig davon, wel­che Vari­an­te der gesell­schafts­recht­li­chen Ver­än­de­rung wir wäh­len, besteht die Mög­lich­keit, dass die Daten, die wir von Ihnen erho­ben haben, dabei an den jewei­li­gen neu­en Rechts­trä­ger mit­über­tra­gen wer­den, ggf. auch ent­gelt­lich. Es besteht sogar die Mög­lich­keit, dass dies der Haupt­grund für die gesell­schafts­recht­li­che Ver­än­de­rung und ein wesent­li­cher, preis­bil­den­der Fak­tor ist.

(3) Für die unter Absatz 2 beschrie­be­ne Über­tra­gung Ihrer Daten ist Ihre Ein­wil­li­gung jedoch nicht erfor­der­lich. Denn auf die­se Über­tra­gung ist der daten­schutz­recht­li­che Grund­satz, wonach jede Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, einer Erlaub­nis­grund­la­ge bedarf, nicht anwend­bar. Denn die­ser aus Arti­kel 5 Absatz 1 lit. a DSGVO her­rüh­ren­de Rechts­grund­satz erfor­dert eine Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten. In Betracht kommt hier zwar eine Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, die Ver­brei­tung oder eine ande­re Form der Bereit­stel­lung. Aber sowohl die Ele­men­te „Über­mitt­lung“, „Ver­brei­tung“ als auch „Bereit­stel­lung in ande­rer Form“ set­zen vor­aus, dass die Daten vom Ver­ant­wort­li­chen, also uns, an eine Stel­le außer­halb des Ver­ant­wort­li­chen gelan­gen. Und im Fall der Abspal­tung oder Ver­schmel­zung wäre bzgl. Ihrer Daten der neue Rechts­trä­ger kein Drit­ter i.S.v. Arti­kel 4 Zif­fer 10 DSGVO.

Ver­ar­bei­tung bei einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung im Wege des Asset-Deals.

(1) Es besteht die Mög­lich­keit, dass sich unser Unter­neh­men oder Tei­le davon auch auf ande­re Wei­se gesell­schafts­recht­lich ver­än­dern. Hier­bei bestün­de die Mög­lich­keit eines sog. Asset-Deals. Unter einem Asset Deal ver­steht man den Unter­neh­mens­er­werb durch Über­tra­gung sei­ner jewei­li­gen Ver­mö­gens­gü­ter, wenn wir also „gekauft“ werden.

(2) Sofern wir – im Zeit­punkt der Über­tra­gung Ihrer Daten – Ihnen gegen­über noch ver­trag­li­chen Pflich­ten haben, ist die mit dem Asset-Deal ver­bun­de­ne Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerecht­fer­tigt. Nach die­ser Vor­schrift ist die dar­in lie­gen­de Ver­ar­bei­tung zuläs­sig, wenn sie zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind han­delt. Hier besteht ein sol­ches Ver­ar­bei­tungs­in­ter­es­se. Die Fra­ge, ob ein sol­ches Inter­es­se vor­liegt, ist am Ver­ar­bei­tungs­zweck zu mes­sen und muss einer­seits recht­li­che, wirt­schaft­li­che und ideel­le Inter­es­sen berück­sich­ti­gen und ande­rer­seits mit Blick auf die (Unions-)Grundrechte weit aus­ge­legt wer­den. Hier ist Ihr und unser Inter­es­se, dass die Ver­trä­ge wei­ter durch­ge­führt wer­den. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie die­ser Ver­ar­bei­tung jeder­zeit wider­spre­chen, dies durch form­lo­se Nach­richt an einen der o.g. Kon­takt­ka­nä­le („Wer sind wir?“).

(3) Sofern Sie und/​oder wir – im Zeit­punkt der Über­tra­gung Ihrer Daten – bereits alle ver­trag­li­chen Pflich­ten erfüllt haben, wird die Über­tra­gung Ihrer Daten nur erfol­gen, soweit es nach­ver­trag­li­che Pflich­ten gibt oder es wahr­schein­lich ist, dass Sie ggf. noch Nach­fra­gen haben. Denn dann ist die mit dem Asset-Deal ver­bun­de­ne Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerecht­fer­tigt. Das Inter­es­se folgt hier dar­aus, dass in der mög­li­cher­wei­se anfal­len­den Erfül­lung nach­ver­trag­li­cher Pflich­ten und Nach­fra­gen Ihrer­seits, ein Über­tra­gungs­in­ter­es­se besteht.

(4) Wir behal­ten uns das Recht vor, ergän­zend eine Ein­wil­li­gung von Ihnen abzu­fra­gen, wenn ande­re Fäl­le der Daten­über­mitt­lung zwecks Durch­füh­rung einer gesell­schafts­recht­li­chen Reor­ga­ni­sa­ti­on in Betracht kom­men. Inso­weit ver­ar­bei­ten wir die aus Ihren, uns bekann­ten Kon­takt­da­ten her­rüh­ren, um Sie um Ihre Ein­wil­li­gung in die werb­li­che Anspra­che zu bit­ten. Rechts­grund­la­ge die­ser Ver­ar­bei­tung ist Arti­kel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Nach die­ser Vor­schrift dür­fen wir Ihre Daten ver­ar­bei­ten, wenn dies zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung erfor­der­lich ist, der wir unter­lie­gen. Die recht­li­che Ver­pflich­tung, der wir unter­lie­gen, folgt aus Arti­kel 7 Absatz 1 DSGVO bzw. Arti­kel 5 Absatz 1 DSGVO. Denn nach die­sen Vor­schrif­ten sind wir recht­lich ver­pflich­tet, die Ein­ho­lung einer Ein­wil­li­gung zu doku­men­tie­ren. Das geht nur, wenn wir Ihre Daten dafür zu Nach­weis­zwe­cken erhe­ben. Wir spei­chern die Daten, solan­ge dies zu Nach­weis­zwe­cken erfor­der­lich ist. Sofern Sie die Ein­wil­li­gung bestä­ti­gen, endet die Auf­be­wah­rungs­frist erst nach Wider­ruf Ihrer Ein­wil­li­gung zzgl. der Zeit bis zur Ver­jäh­rung etwa­iger zivil­recht­li­cher Ansprü­che, also i.d.R. am 31. Dezem­ber des 3. Kalen­der­jah­res, das auf das Jahr, in dem Sie Ihre Ein­wil­li­gung wider­ru­fen haben, folgt